Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines - Geltungsbereich

Unsere nachstehenden "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB, nachfolgend „Kunde“. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Rechtsgeschäfte mit unserem Kunden. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Angebote und Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden anzunehmen.

3. Preise

Unsere Preise verstehen sich stets zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Unterschreitung des Mindestauftragswertes berechnen wir einen Mindermengenzuschlag. Die Höhe des Mindestauftragswertes und des Mindermengenzuschlags ergeben sich aus unseren Preislisten oder separaten Vereinbarungen. Wir nehmen nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.

4. Versand, Leistungszeit

Wir liefern generell ab Werk. Kosten für den Versand werden zusätzlich berechnet. Wenn in Sonderfällen Lieferung an Dritte erfolgen soll, können Versand- und Verpackungskosten gesondert berechnet werden.

Sind von uns Lieferfristen angegeben und zur Grundlage für die Auftragserteilung gemacht worden, verlängern sich solche Fristen bei Streik und Fällen höherer Gewalt, und zwar für die Dauer der Verzögerung. Das gleiche gilt, wenn der Kunde etwaige Mitwirkungspflichten nicht erfüllt.

5. Gewährleistung

Bei Mängeln der Ware leisten wir gegenüber dem Kunden zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.

Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

Der Kunde muss uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Die Untersuchung der gelieferten Ware hat im Falle einer Montage durch den Kunden immer vor Ausführung der Montage zu erfolgen. Mehraufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits-, und Materialkosten, die durch nicht rechtzeitige Untersuchung entstehen, werden nicht erstattet. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu.

Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.

Mängelansprüche verjähren in einem Jahr ab Ablieferung der Ware oder Herstellung des Werkes. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 445b BGB (Rückgriffsanspruch), § 478 BGB (Lieferregress) und § 634a Abs. 1 BGB (Baumängel) längere Fristen vorschreibt, gelten diese Fristen. Die Verjährungsfrist für Aufwendungsersatzansprüche nach  § 327u BGB (Rückgriff des Unternehmers bei Verträgen über digitale Produkte) bleibt ebenfalls unberührt.

Rückgriffsansprüche des Kunden gegen uns bestehen nur, sofern die Inanspruchnahme des Kunden durch seinen Abnehmer gesetzlich berechtigt war und nur im gesetzlichen Umfang, nicht dagegen für nicht mit uns abgestimmte Kulanzregelungen. Sie setzen im Übrigen die Beachtung eigener Pflichten des Rückgriffsberechtigten, insbesondere die Beachtung der Rügeobliegenheiten voraus.

Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.

6. Zahlungsbedingungen

Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum erhält der Kunde 3 % Skonto. Der Kunde verpflichtet sich, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Das gleiche gilt für Reparaturen.

Werden uns nach Vertragsabschluss Tatsachen, insbesondere Zahlungsverzug hinsichtlich früherer Lieferungen, bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischen Ermessen darauf schließen lassen, dass der Kaufpreisanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, sind wir berechtigt, unter Setzung einer angemessenen Frist vom Kunden nach dessen Wahl Zug-um-Zug-Zahlung (Nachnahme/Vorkasse) oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und im Weigerungsfalle vom Vertrag zurückzutreten, wobei die Rechnungen für bereits erfolgte Teilleistungen sofort fällig gestellt werden.

Eine Aufrechnung ist nur mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder von uns anerkannten Forderungen möglich.

7. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.

Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.

Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht mehr ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Kunden erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Weiterverarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.

Wird Vorbehaltsware vom Kunden als wesentlicher Bestandteil in das Grundstück, Schiff, Schiffsbauwerk oder Luftfahrzeug eines Dritten eingebaut, so tritt der Kunde schon jetzt die gegen den Dritten oder den es angeht entstehenden abtretbaren Forderungen aus Vergütung in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten einschließlich eines solchen auf Einräumung einer Sicherungshypothek mit Rang vor dem Rest ab; wir nehmen die Abtretung an.

Mit Zahlungseinstellung und/oder Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlöschen das Recht zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder Einbau der Vorbehaltsware oder die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen; bei einem Scheck- oder Wechselprotest erlischt die Einzugsermächtigung ebenfalls. Dies gilt nicht für die Rechte des Insolvenzverwalters.

Übersteigt der Wert der eingeräumten Sicherheiten die Forderung (ggf. vermindert um An- und Teilzahlungen) um mehr als 20 %, so sind wir insoweit zur Rückübertragung oder Freigabe nach unserer Wahl verpflichtet. Mit Tilgung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung gehen das Eigentum an der Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen auf den Kunden über.

Soweit auf den Wert der Vorbehaltsware abgestellt wird, ergibt sich dieser aus dem Betrag unserer Rechnungen (Faktura-Wert).

Ist zwecks Zentralregulierung mit oder ohne Übernahme einer Bürgschaft für Forderungsausfälle (Delkredere) ein Dritter vertraglich eingebunden, so werden Zahlungen an diesen nur dann mit schuldbefreiender Wirkung geleistet, soweit der Dritte die Zahlung auch an uns weiterleitet. Unser vorgenannter Eigentumsvorbehalt bleibt bis dahin voll bestehen.

8. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Scheck- und Wechselklagen) sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten, ist, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Isny im Allgäu. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Firmensitz zu verklagen.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts (CISG) finden keine Anwendung.

Stand 02/2022